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   OLG Koblenz, 23.08.2018 - U 311/17 Kart   

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OLG Koblenz, 23.08.2018 - U 311/17 Kart (https://dejure.org/2018,25219)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.08.2018 - U 311/17 Kart (https://dejure.org/2018,25219)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. August 2018 - U 311/17 Kart (https://dejure.org/2018,25219)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Kurzinformation)

    Wasserpreise im Versorgungsbereich der Stadt Mainz in den Jahren 2010 bis 2012 missbräuchlich überhöht

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Wasserpreise in der Region Mainz waren zu hoch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wasserpreise im Versorgungsbereich der Stadt Mainz in den Jahren 2010 bis 2012 missbräuchlich überhöht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wasserpreise in der Region Mainz waren zu hoch

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wasserpreise in Mainz mehrfach zu hoch - Schadensersatzansprüche?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11

    Wasserpreise Calw

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2018 - U 311/17
    Im Rahmen einer solchen Vergleichsmarktbetrachtung kann auch ein Vergleich mit anderen oder mit nur einem Monopolunternehmen durchgeführt werden, weil davon auszugehen ist, dass jedenfalls eine Überschreitung dieses Vergleichspreises missbräuchlich ist (BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - KVR 51/11, Rn. 14 m. w. N. - Wasserpreise Calw I).

    Als zulässige Kontrollmethode kommt auch eine Überprüfung der Preisbildungsfaktoren in Betracht (BGH, Beschluss vom 15.05.2012, a. a. O., Rn. 13 ff. - Wasserpreise Calw I).

  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2018 - U 311/17
    Da das Vorbringen des Klägers zu den Wasserversorgern in den genannten Städten nicht ausreicht, um eine Vergleichsmarktberechnung zu ermöglichen (vgl. oben b) bb)), fehlt es bereits an schlüssigem Vortrag als Grundlage für ein Vorgehen nach § 142 ZPO, der keine Amtsaufklärung ermöglicht (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, Rn. 28).
  • BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 17/12

    Zahlungsklage eine Energie- und Wasserversorgungsunternehmens: Vorläufig bindende

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2018 - U 311/17
    Dies setzt voraus, dass die Rechnung bereits auf den ersten Blick Fehler erkennen lässt, also bei objektiver Betrachtung kein vernünftiger Zweifel über die Fehlerhaftigkeit möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012 - VIII ZR 17/12, Rn. 15 m. w. N.).
  • BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14

    Kartellverwaltungsverfahren: Außergesetzliches Akteneinsichtsrecht eines am

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2018 - U 311/17
    Der Kläger hat entsprechend der ihm obliegenden Darlegungslast (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2015 - KVR 55/14, Rn. 22 - Trinkwasserpreise) zum einen darauf hingewiesen, dass nach einer Erhebung des Bundeskartellamts die Wasserpreise in Mainz im Jahr 2010 erheblich über den Wasserpreisen vergleichbarer Wasserversorger sowie über dem Durchschnitt der Wasserpreise (Erlöse) in den 38 größten Städten Deutschlands und noch deutlicher über dem Durchschnitt aller westdeutschen Städte (ohne Berlin) mit mehr als 200.000 Einwohnern lagen (vgl. S. 3 des Beschlusses des Bundeskartellamts vom 08.05.2012 - B 8 - 159/11, Anlage BB 5, Bl. 572 d. A.).
  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2018 - U 311/17
    Diese Voraussetzungen sind hier gegeben, denn für die Frage, ob und in welcher Höhe durch einen Kartellrechtsverstoß ein Schaden entstanden ist, gilt das Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO (vgl. BGHZ 211, 146 Rn. 41 ff. - Lottoblock II, alle Entscheidungen zitiert nach juris); der Kläger hat auch einen Mindestbetrag für den geltend gemachten Schadensersatzanspruch beziffert.
  • OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 37/09

    Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2018 - U 311/17
    Insoweit trifft die Beklagten eine sekundäre Darlegungslast (vgl. BGH a. a. O., Rn. 37 - Wasserpreise Wetzlar; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010 - 11 U 37/09 Kart, Rn. 28 - Arzneimittelpreise), der sie auch auf die eindeutigen Hinweise des Senats in der Berufungsverhandlung vom 25.01.2018 hin nicht genügt haben.
  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2018 - U 311/17
    Zum anderen hat der Kläger einen Typfallvergleich (typische Abnahmemengen eines Einfamilienhauses und eines Mehrfamilienhauses) mit den Wasserversorgern in Augsburg, Braunschweig, Darmstadt, Freiburg, Karlsruhe, Kiel, Lübeck und Regensburg vorgenommen, die von ihm als im Hinblick auf die Anzahl der Wasserkunden, Länge des Trinkwassernetzes und den Metermengenwert als Maßstab für die Versorgungsdichte, die wesentlichen Einfluss auf die Kostenstruktur hat (vgl. BGHZ 184, 168, Rn. 46 - Wasserpreise Wetzlar), mit Mainz vergleichbar bezeichnet worden sind (vgl. Schriftsätze vom 16.03.2016 und 11.04.2017, Bl. 423 ff., 528 ff. d.A.).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06

    Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2018 - U 311/17
    Ein solcher Hinweis könnte sich nämlich lediglich auf die Wiederholung des ursprünglichen Hinweises beschränken (vgl. BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - XII ZB 192/06, Rn. 21; Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 139 Rn. 14 d a. E.).
  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 88/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Ersatzansprüche des

    Ob dieser bezifferte Mindestbetrag richtig berechnet wurde, ist eine Frage der Begründetheit der Klage (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 23. August 2018 - U 311/17 Kart, juris Rn. 3).
  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 124/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Ersatzansprüche des

    Ob dieser bezifferte Mindestbetrag richtig berechnet wurde, ist eine Frage der Begründetheit der Klage (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 23. August 2018 - U 311/17 Kart, juris Rn. 3).
  • LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 30/18

    Schadensersatz bei LkW-Kartell und Kartellbefangenheit

    Ob dieser bezifferte Mindestbetrag richtig berechnet wurde, ist eine Frage der Begründetheit der Klage (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 23.8.2018, U 311/17 Kart, juris Rn. 3).
  • LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 44/17

    Geltendmachung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs aufgrund eines

    Ob dieser bezifferte Mindestbetrag richtig berechnet wurde, ist eine Frage der Begründetheit der Klage (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 23.8.2018, U 311/17 Kart, juris Rn. 3).
  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 311/17
    Ob dieser bezifferte Mindestbetrag richtig berechnet wurde, ist eine Frage der Begründetheit der Klage (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 23. August 2018 - U 311/17 Kart -, Rn. 3, juris).
  • LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 8/18

    LKW-Kartell - Lkw-Kartell: Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs

    Zum anderen entspricht das Begehren nicht den formalen Anforderungen des § 424 Nr. 1 ZPO, die wiederum der Vermeidung eines unzulässigen Ausforschungsbeweises dienen, auf die die Urkundenvorlage im vorliegenden Fall hinausliefe (vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 23. August 2018 - U 311/17 Kart, juris Rn. 34).
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